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Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur – Neue konsolidierte Fassung veröffentlicht
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 119 vom 29. März 2019, S. 1.
Die konsolidierte Fassung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.






