Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union – Duschtüren aus Glas der Position 7020

Amtsblatt der Europäischen Union Reihe C C/2025/1923 vom 27.3.2025

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2)wie folgt geändert:

Auf Seite 289

erhält Nummer 3 der Erläuterungen zu Position 70 „Allgemeines“ folgende Fassung:

„3.

für Türen (ausgenommen Duschtüren aus Glas der Position 7020 ), Fenster von Gebäuden usw. (Positionen 4418 , 7610 usw.).“

Auf Seite 294 wird folgende Erläuterung eingefügt:

7020 00 80

Andere

Hierher gehören alle Arten von Duschtüren, -paneelen oder -kabinen aus Glas, einschließlich solcher, die teilweise oder vollständig mit Profilen gerahmt sind. Siehe auch die HS-Einreihungsavise 7020 00/1 und 7020 00/2.“


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

(2)   ABl. C 119 vom 29.3.2019, S. 1.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.