Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union Reihe C C/2023/916 vom 15.11.2023

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1)werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union(2)wie folgt geändert:

9505       Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
Seite 414

Absatz 8 erhält folgende Fassung:
„Einfache Ballons, auch ausgestattet mit LED-Leuchten, die kurze Zeit, z. B. 24 Stunden, halten, auch mit einer Aufschrift zur Kennzeichnung eines Anlasses, wie z. B. ‚Frohe Weihnachten‘ oder ‚Alles Gute zum Geburtstag‘, sind von dieser Position ausgeschlossen (Einreihung als ‚anderes Spielzeug‘ in die Position 9503), siehe auch die Verordnung (EG) Nr. 442/2000 der Kommission(3)und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-14/05.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023