Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Erhöhung der Zusatzzölle für bestimmte Waren mit Ursprung USA bei der Einfuhr in die EU
Delegierte Verordnung (EU) 2017/750 der Kommission vom 24. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 673/2005 des Rates zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L 113 vom 29.4.2017, S. 12.
Die EU hat mit Wirkung vom 1.5.2017 den auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 673/2005 (ABl. L 110 vom 30.4.2005, S.1) bei der Einfuhr in die EU zu zahlenden Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA von zuletzt 0,45 auf 4,3 % angehoben. Von dieser Maßnahme betroffen sind weiterhin insgesamt vier Waren. Dies sind:
- Zuckermais (Tarifnummer 0710 40 00),
- Kranwagen/Autokrane (Tarifnummer 8705 10 00) und
- Brillenfassungen aus unedlen Metallen (Tarifnummer 9003 19 30)
- Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen o.ä.) für Frauen und Mädchen, aus Denim (Tarifnummer 6204 62 31).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt