Endverbleibsdokumente

Vorabinformation zur Neufassung der Bekanntmachung zu Endverbleibserklärungen nebst Muster.

In Kürze wird die Neufassung der Bekanntmachung zu Endverbleibserklärungen im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Diese Bekanntmachungen werden zu Informationszwecken vorab veröffentlicht. Die dort enthaltenen Muster-Endverbleibserklärungen können ab sofort genutzt werden.

Sofern Sie bereits von Ihren Kunden Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern angefordert haben, können diese weiterhin genutzt werden.

Für einen Zeitraum bis zum 31.03.2018 werden Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern anerkannt.

Auch bereits eingereichte formgerechte Endverbleibserklärungen werden anerkannt. Sie müssen daher keine neuen Endverbleibserklärungen anfordern und einreichen.

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Quelle: Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle