Einweg-Einlage für Kindertöpfchen – 3924 90 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/838 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Warenbezeichnung:

Sogenannte Einweg-Einlage für Kindertöpfchen, bestehend aus einem Kunststoffbeutel, an dessen Boden eine Einlage aus mehrlagigem saugfähigem Papier und einem superabsorbierenden Polymer aus Polyacrylat-Granulat angebracht ist.

Dieses superabsorbierende Polyacrylat-Granulat wird zu einem Gel, sobald es mit Urin in Berührung kommt.

Begründung:

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00 .

Eine Einreihung in die Position 4818 ist ausgeschlossen, da nicht die Bestandteile aus Papier den wesentlichen Charakter der Ware ausmachen, sondern das superabsorbierende Polymer aus Polyacrylat.

Eine Einreihung in die Position 9619 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht so geformt ist, dass sie sich gut an den menschlichen Körper anpasst (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9619 ).

Die Ware ist eine Kombination aus Kunststoffen und anderen Materialien. Eine Ware aus Kunststoffen und anderen Materialien wird in Kapitel 39 eingereiht, sofern sie den wesentlichen Charakter eines Kunststofferzeugnisses beibehält (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 39, Allgemeines).

Der wesentliche Charakter der Ware wird durch das superabsorbierende Polymer bestimmt; das Papier hat lediglich eine Träger- oder Verpackungsfunktion.

Die Ware ist daher als andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen in den KN-Code 3924 90 00 einzureihen.

Einreihung (KN-Code):

3924 90 00

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018