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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Wärme erzeugender Gürtel/Auflage zur Schmerzlinderung
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 1.
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Codes eingereiht:
Eine Ware in Form einer Wärme erzeugenden Auflage, um Schmerzen zu lindern.
Die Auflage besteht aus haftendem Material zur Befestigung auf der Haut (Nacken, Handgelenk oder Schulter).
Die Ware besteht aus einem weichen synthetischen Material, das sich der Körperform anpasst und eine Reihe von Zellen enthält, die beim Kontakt mit Luft Wärme erzeugen.
Die Zellen enthalten Eisenpulver, Holzkohle, Salz und Wasser. Wenn die Einzelpackungen, die die Auflage enthalten, geöffnet und der Luft ausgesetzt werden, erfolgt eine exotherme Reaktion.
Einreihung nach 3824 90 96
Eine Ware in Form eines Wärme erzeugenden Gürtels, um Schmerzen zu lindern.
Der Gürtel besteht aus nicht haftendem Material, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird.
Die Ware besteht aus einem weichen synthetischen Material, das sich der Körperform anpasst und eine Reihe von Zellen enthält, die beim Kontakt mit Luft Wärme erzeugen.
Die Zellen enthalten Eisenpulver, Holzkohle, Salz und Wasser. Wenn die Einzelpackungen, die den Gürtel enthalten, geöffnet und der Luft ausgesetzt werden, erfolgt eine exotherme Reaktion.
Einreihung nach 3824 90 96
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt