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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Mini-Vibrationsmotor – Einreihung nach 8479 89 97
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2255 der Kommission vom 2. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABI. L 321 vom 5.12.2015, S. 10.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware in Form eines flachen Zylinders (sogenannter “MiniVibrationsmotor”) mit einem Durchmesser von 9 mm und einer Höhe von 4 mm, mit eingebautem Gleichstrommotor, Spannung: 4 V, Leistung: 1 W.
Die Ware ist für die Verwendung in Tablets, Mobiltelefonen usw. bestimmt, um einen Vibrationseffekt zu erzeugen. Dieser Effekt entsteht durch die Rotation eines asymmetrisch an den Motorschaft angebrachten Gewichts.
Für den Einbau ist die Ware an einer Seite mit einem Klebeband versehen.
Einreihung nach 8479 89 97
Quelle:
„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.
„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht