Einreihung von Papierstreifensets zur Anfertigung von Weihnachtskugeln bzw. Fröbelsternen – Unterposition 9503 7000

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. November 2020 Az: 4 K 237/16

Einreihung von Papierstreifensets zur Anfertigung von Weihnachtskugeln bzw. Fröbelsternen

Leitsatz

Ein Set aus Papierstreifen, Kunststoffperlen und Strass-Steinchen bzw. aus Papierstreifen, Kunststoffperlen, Strass-Steinchen, Sternen aus Papier, Drähten aus Metall und Quasten aus Spinnstoffgarnen ist als anderes Spielzeug, aufgemacht in Aufmachungen, in die Unterposition 9503 7000 KN einzureihen.

(Stand: 25.03.2021)

Quelle: Zoll.de