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Einreihung von Papierstreifensets zur Anfertigung von Weihnachtskugeln bzw. Fröbelsternen – Unterposition 9503 7000
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. November 2020 Az: 4 K 237/16
Einreihung von Papierstreifensets zur Anfertigung von Weihnachtskugeln bzw. Fröbelsternen
Leitsatz
Ein Set aus Papierstreifen, Kunststoffperlen und Strass-Steinchen bzw. aus Papierstreifen, Kunststoffperlen, Strass-Steinchen, Sternen aus Papier, Drähten aus Metall und Quasten aus Spinnstoffgarnen ist als anderes Spielzeug, aufgemacht in Aufmachungen, in die Unterposition 9503 7000 KN einzureihen.
(Stand: 25.03.2021)
Quelle: Zoll.de