EAWU passt Zollpräferenzen an

Die Eurasische Wirtschaftsunion erneuerte die Listen der Länder, für die Zollpräferenzen gelten.

Der Titel „Liste der Entwicklungsländer – Nutzer eines einheitlichen Systems von Zollpräferenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion“ und „Liste der am wenigsten entwickelten Länder – Nutzer eines einheitlichen Systems von Zollpräferenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion“ wurde angepasst.

Die Entscheidung tritt am 2. Juli 2020 in Kraft.

Zu den Ländern, denen die Eurasische Wirtschaftsunion Zollpräferenzen gewährt, zählen unter anderem Albanien, Bosnien und Herzegowina, Irak, Iran, die Türkei und viele afrikanischen Länder.

 

Quelle: Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission