Die Anweisung P ist mit Wirkung zum 01.09.2021 für das geographische Gebiet Westjordanland und Gazastreifen (PS) aktualisiert worden.

A)    Allgemeine Hinweise zu diesem Textdokument

In dieser Anweisung sind Hinweise und Übersichten zu den Präferenzregelungen enthalten. Sie dienen der Information und sind nur eine knappe Zusammenfassung der in den jeweiligen Präferenzabkommen enthaltenen Regelungen. Weitergehende Informationen zu diesen Präferenzabkommen finden Sie bei Bedarf in der Datenbank “WuP online” sowie in den Fachthemen zu Warenursprung und Präferenzen unter zoll.de.