Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Tarifierung als medizinische Implantatschrauben für Titan- und Edelstahlschrauben

EuGH-Urteil vom 26. 4. 2017 – C-51/16 –.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 26.4.2017 mit aller Klarheit entschieden, dass Titan- und Edelstahlschrauben, die durch ihre sorgfältige Fertigung, ihre große Präzision sowie durch ihre Verwendung zum Implantieren in den Körper mittels medizinischen Spezialwerkzeugen keine „gewöhnliche“ Schrauben sind. Sie seien daher der Position 9021 des EU-Zolltarifs zuzuordnen.

Mit diesem Urteil (Rs. C-51/16) trifft der EuGH eine tarifliche Entscheidung von großer Relevanz: Statt  mit einem Zollsatz von 7% (Titanschrauben) bzw. 3,7% (Edelstahlschrauben) können die betroffenen Unternehmen aus der Medizintechnik nunmehr solche Produkte zollfrei einführen. Darüber hinaus reduziert sich  der anzuwendende Einfuhrumsatzsteuersatz unter Umständen von 19% auf 7%, falls die Waren nicht zum Behandeln von Knochenbrüchen bestimmt sind.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Achte Kammer)

Quelle: EuGH