Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume – Position 9505

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 192. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 12. Oktober 2018:

Warenbeschreibung:

Eine ca. 11 cm große Glocke aus Glas, durchbrochen rot verspiegelt, mit einer mit Strass besetzten Kappe mit Aufhängeöse versehen und mit einer Kette zum „Läuten“ ausgestattet, und ca. 11 cm große Glashohlkörper in Zapfen-, Tropfen- oder Kugelform, mit einem durchbrochen gearbeiteten, spiegelnden Überzug und mit einer mit Strass besetzten Kappe mit Aufhängeöse.

Einreihung:

Die Waren sind in Anwendung der AV 1 und 6 als „Weihnachtsartikel“ in die Position 9505 einzureihen.

Begründung:

Die Waren sind nach ihren objektiven Merkmalen Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume, da sie ausreichend leicht und nicht für den dauerhaften Gebrauch vorgesehen sind und aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften (Glashohlkörper in Form einer Glocke, eines Kegels, eines Tropfens, einer Kugel etc., mit einer rissigen reflektierenden Beschichtung und mit einer mit Strass besetzten Kappe mit Öse zum Aufhängen) erkennbar einen Bezug zu Weihnachten haben. Der hohle Glaskörper in Form einer Glocke stellt einen dekorativen Artikel ohne Gebrauchswert dar.

Quelle: Zoll.de