China – Sonderzölle für bestimmte Waren mit Ursprung USA

Bestimmte Waren können künftig von den Sonderzöllen befreit werden.

China verzichtet auf Strafzölle für bestimmte Waren mit Ursprung USA. Der Verzicht ist auf ein Jahr befristet. Unternehmen mit Sitz in der VR-China können ab dem 2.März 2020 einen Antrag auf Befreiung von Strafzöllen stellen. Der Antrag ist online auf einer Sonderseite des chinesischen Finanzministeriums zu stellen.

Details ergeben sich aus der Tabelle

Quelle: Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates