Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
ATLAS-Teilnehmerinformation 0452/23
Warenverkehr mit den Seychellen
Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Seychellen in die EU wird ab dem 1. Juli 2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ ersetzt
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 27. April 2023 im Amtsblatt (EU) C 145 eine Mitteilung über den gültigen Ursprungsnachweis für Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Seychellen in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika ab dem 1. Juli 2023. Weiterlesen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA
Änderung der Zollsätze
Delegierte Verordnung (EU) 2023/858; ABl. L 111 vom 26. April 2023, S. 15.
Mit Wirkung zum 1. Mai 2023 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) auf 0,164 Prozent festgesetzt.
Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:
- Zuckermais (0710 40 00)
- Kranwagen/Autokrane (8705 10 00)
- Brillenfassungen aus unedlen Metallen (9003 19 30)
- Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (6204 62 31)
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping – Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2019.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 138 vom 21. April 2023, S. 4.
Die Antidumpingmaßnahmen treten am 16. Januar 2024 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






