Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems sowie von Empfehlungen

Amtsblatt der Europäischen Union vom 8.10.2020 L 327/1

BESCHLUSS (EU) 2020/1410 DES RATES vom 25. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der 66. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hinsichtlich der geplanten Annahme von Einreihungsavisen, Beschlüssen über die zolltarifliche Einreihung, Änderungen der Erläuterungen zum Harmonisierten System oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems sowie von Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des Übereinkommens über das Harmonisierte System zu vertretenden Standpunkt.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Neue TARIC-Codes für Schutzmasken

Änderung der Kombinierten Nomenklatur

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1369 der Kommission vom 29. September 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 319 vom 2. Oktober 2020, S. 2.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach bestimmten medizinischen Waren gestiegen. Dies gilt insbesondere für Schutzmasken.

Für Schutzmasken werden zusätzliche TARIC-Unterpositionen geschaffen. Damit ist eine differenzierte Einreihung je nach Filtereigenschaft der jeweiligen Maske möglich.

Ziel ist es, den nationalen Zollbehörden die Möglichkeit zu geben, die jeweilige Ware schneller zu identifizieren und von anderen Waren zu unterscheiden, die in dieselbe Unterposition eingereiht werden. So sollen Verzögerungen in der Abfertigung und letztendlich in der Lieferkette vermieden werden.

Gleichzeitig können mit den zusätzlichen Unterpositionen Handelsströme besser überwacht werden.

TARIC-Codes finden sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1369

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung

Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19

Tenor

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.

Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 – 56)

Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. Diese Waren sind aus einem weichen synthetischen Material, das sich der Körperform anpasst und eine Reihe von mit Eisenpulver, Holzkohle, Salz und Wasser gefüllte Zellen enthält, die bei Kontakt mit der Luft aufgrund einer exothermischen Reaktion Wärme erzeugen.

Nach dem Wortlaut der KN‑Position 3824 sind die unter diese Position fallenden Waren Erzeugnisse, die „anderweit weder genannt noch inbegriffen“ sind.

Daher ist vorweg zu prüfen, ob die Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140 unter die KN‑Position 3005 fallen. Weiterlesen

Änderung der Erläuterungen

Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union:

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 14.09.2020 (ABl C 303/2) bei Position 3926.

(Stand: 17.09.2020)

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Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 14.09.2020 (ABl C 303/3) bei Position 7323.

(Stand: 17.09.2020)

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Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 15.09.2020 (ABl C 305/2) bei den Positionen 7210, 7212 und 9610.

(Stand: 17.09.2020)

Quelle: Zoll.de

Einreihungsverordnungen

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1279 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl L 301/1 vom 15.09.2020) zur Einreihung von Medaillen in den KN-Code 7117 19 00

(Stand: 17.09.2020)

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1288 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl L 302/8 vom 16.09.2020) zur Einreihung von Conditionern für Wimpern in den KN-Code 3304 99 00

(Stand: 17.09.2020)

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1289 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl L 302/11 vom 16.09.2020) zur Einreihung von Einmaltüchern in den KN-Code 3808 94 90

(Stand: 17.09.2020)

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1290 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl L 302/14 vom 16.09.2020) zur Einreihung von Holzlatten in den KN-Code 4421 99 99

(Stand: 17.09.2020)

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1291 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl L 302/17 vom 16.09.2020) zur Einreihung von Anschlussgehäusen in den KN-Code 3926 90 97

(Stand: 17.09.2020)

Quelle: Zoll.de