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Außenwirtschaft
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2017/1770
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.
Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2199 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Amtsblatt der Europäischen Union L 338/1 vom 30.12.2019.
Die Europäische Kommission stellt eine Zusammenfassung aller Änderungen zur Verfügung (nur in englischer Sprache): Überblick Änderungen Dual-Use
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
EU/Irak – Restriktive Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1853 der Kommission vom 5. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak; ABl. L 285 vom 6. November 2019, S. 7.
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält eine Liste der staatlichen Organe, Unternehmen, Einrichtungen, natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
EU/Moldau – EU verlängert Sanktionen
Beschluss (GASP) 2019/1789 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau; ABl. 272 vom 25. Oktober 2019, S. 150.
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau werden bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
EU/Guinea – EU verlängert Sanktionen
Beschluss (GASP) 2019/1790 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea; ABl. 272 vom 25. Oktober 2019, S. 152.
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Guinea-Bissau werden bis zum 27. Oktober 2020 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
EU/Burundi – EU verlängert Sanktionen
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
EU/Venezuela – EU verlängert Sanktionen
Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von insgesamt 25 Amtsträgern, die für Menschenrechtsverletzungen und/oder die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela verantwortlich sind.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
Restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei






