Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Rstriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo
Merkblatt zu Art. 5 EU-Dual-Use-VO in Englisch verfügbar: Leaflet on Art. 5 of the EU Dual-Use Regulation
Das BAFA Merkblatt zum Art. 5 der EU–Dual-Use–VO ist nun auch in englischer Sprache verfügbar.
The BAFA Leaflet on Art. 5 EU Dual-Use Regulation is now available in English. This leaflet provides guidance to stakeholders on the application of Art. 5 EU Dual-Use Regulation.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen
Die Maßnahmen gelten für ein weiteres Jahr
Beschluss (GASP) 2021/1799 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L 361 vom 12. Oktober 2021, S. 51.
Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2022 verlängert.
Die Sanktionen betreffen zurzeit 15 Personen sowie zwei Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die EU. Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.
EU/Nicaragua – Restriktive Maßnahmen
EU verlängert Sanktionen
Beschluss (GASP) 2021/1800 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua; Abl. L 361 vom 12. Oktober 2021, S. 52.
Die bestehenden Sanktionen werden bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen wurden im Oktober 2019 angesichts der politischen Lage in Nicaragua eingeführt. Es besteht die Möglichkeit, Reisebeschränkungen gegenüber einzelnen Personen zu veranlassen sowie die Finanzmittel einzelner Personen und Organisationen einzufrieren.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
Quelle: Zoll.de






