Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland

Die Schweiz hat Teile des neuen Sanktionspakets der EU übernommen. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.

Der Schweizer Bundesrat hat am 3. August 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland verabschiedet. Die Maßnahmen sind am selben Tag in Kraft getreten. Die Schweiz hat diejenigen Sanktionen aus dem EU-Sanktionspaket vom 21. Juli 2022 übernommen, die zeitlich oder materiell dringlich sind.

Pressemittelung vom 3. August 2022

 

Quelle: Die Publikationsplattform des Bundesrechts (Schweiz)

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen,

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 05.08.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise: Außenwirtschaftsrecht

Die Informationen zu den Beschränkungen der Embargos wurden aktualisiert.

Im Hinblick auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen in Russland, Belarus und Teile der Ukraine angeordnet.

Weitere Informationen zu den Beschränkungen, denen die betroffenen Länder unterliegen, finden Sie hier:

Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Russland (Stand: 01.08.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Belarus (Stand: 14.04.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Ukraine (Stand: 11.03.2022)

 

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.

Neue Sanktionen gegen Russland

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Juli 2022 die Verordnung (EU) 2022/1269 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen.

Mit bislang sechs Sanktionspaketen hat die Europäische Union umfangreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland beschlossen und hierdurch die bestehenden Maßnahmen erweitert und verschärft. Weiterlesen