Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
ATLAS-Teilnehmerinformation 0480/23
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
23. Juni 2023 – Elftes Sanktionspaket – Russland
Zuletzt wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2023/1214 angepasst. Folgende Änderungen wurden im Wesentlichen vorgenommen:
- Verbote i. Z. m. der Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse an vom Embargo betroffenen Gütern an Unternehmen in Russland
- Ausweitung des Durchfuhrverbots auf Güter des Anhang VII (Art. 2a Abs. 1a) sowie Ausnahmen hiervon (Art. 2a Abs. 3a, Abs. 4a)
- Verbot der Durchfuhr von Gütern des Anhang XI (Luft- und Raumfahrtindustrie) und des Anhang XX (Flugturbinenstoffe und Kraftstoffadditive) durch Russland (Art. 3c Abs. 1a) und Ausnahmen hiervon (Art. 3c Abs. 6d) sowie für Güter des Anhang XI Teil B (Art. 3c Abs. 6e)
- Ausweitung des Verbots des Zugangs von Schiffen zu Häfen und Schleusen in der EU (Art. 3eb Abs. 1, Art. 3ec Abs. 1) und Ausnahmen hiervon (Art. 3eb Abs. 2-4, Art. 3ec Abs. 2, Abs. 3)
- Aufnahme einer Nachweispflicht für Einführer über das Ursprungsland von Eisen- und Stahlvorprodukten (Art. 3g Abs. 1 d)
- Erweiterung des Luxusgüterembargos auf das Verbot der Erbringung Technischer Unterstützung (Art. 3h Abs. 2)
- Aufnahme einer Altvertragsregelung für bestimmte Güter des Anhang XXIII (Art. 3k Abs. 3, Abs. 3a, Abs. 3b)
- Ausweitung des Beförderungsverbots für russische Speditionen auf das Verbot der Nutzung russischer Anhänger (Art. 3l Abs. 1a) sowie Ausnahmen hiervon (Art. 3l Abs. 3a, Abs. 4)
- Erstreckung des Ölembargos auf die Lieferung von Öl durch die Druschba Nord Pipeline sowie Ausnahmen für Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu Gunsten des kasachischen Betreibers (Art. 5q)
- Ausweitung der Güterlisten für Ausfuhrverbote für Elektronikprodukte, Industriegüter, Stahlprodukte und PKWs
- Zusammenfassung der Einfuhrverbote nach Art. 3i und Art. 3j zu einem gemeinsamen Einfuhrverbot (Art. 3i)
Darüber hinaus besteht eine Pflicht aller Wirtschaftsbeteiligten dem BAFA Informationen zur erleichterten Umsetzung dieser Verordnung zu übermitteln (Art. 6b Abs. 1).
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Güterlisten im Detail – Umschlüsselungsverzeichnis
Das Umschlüsselungsverzeichnis wurde aktualisiert.
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Umschlüsselungsverzeichnis (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: 2023 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle






