Inbetriebnahme des EU-Trader-Portals

Zollrechtliche Bewilligungen

Ein wesentliches Ziel des Unionszollkodex (UZK) ist es, sämtlichen Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden (Anträge, Mitteilung zollseitiger Entscheidungen) elektronisch abzubilden (Art. 6 UZK).

Zu diesem Zweck stellt die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite ab dem 2. Oktober 2017 ein EU-Trader-Portal (EU-TP) zur Verfügung. Weiterlesen