ATLAS-Teilnehmerinformation 0362/22

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Übergreifend – Fachliche Änderungen ab dem 24.09.2022: Einfuhr-TARIC/EZT – Neue Unterlage Y911 für die Präferenzgewährung im Post- und Reiseverkehr/Ausfuhr – EZT-Maßnahmeschlüssel 111/Ausfuhr – Durchführung des Nachforschungsverfahrens (Follow Up) bei Teilnehmereingabe im Release AES 3.0/Ausfuhr – Verfahren bei Zentraler Zollabwicklung Ausfuhr (CCE).

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Quelle: Zoll.de

Gemeinsames Versandverfahren, Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Damit wird es ab dem 1. Oktober 2022 möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland konkret mittels ATLAS-Versand.

 

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise

Gemeinsames Versandverfahren, Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Damit wird es ab dem 1. Oktober 2022 möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland konkret mittels ATLAS-Versand.

Quelle: Zoll.de