Gemeinsames Versandverfahren, Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Damit wird es ab dem 1. Oktober 2022 möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland konkret mittels ATLAS-Versand.

 

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise

Gemeinsames Versandverfahren, Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Damit wird es ab dem 1. Oktober 2022 möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland konkret mittels ATLAS-Versand.

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise

Wechselkurs für Zollwertzwecke für Rubel

Informationen zum Wechselkurs (Stand: 01.04.2022)

Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Ukraine

Informationen zum Warenverkehr (Stand: 14.04.2022)

Zollabfertigung von Waren, die von Flüchtenden in die EU mitgebracht werden

Informationen zum Warenverkehr, hier Übersiedlungsgut (Stand: 22.04.2022)

Ukrainekrise und Financial Intelligence Unit (FIU)

Neue Vorgaben bei Verdachtsmeldungen (Stand: 22.03.2022)

Ukrainekrise und Außenwirtschaftsrecht

Informationen zu den Beschränkungen der Embargos (Stand: 01.08.2022)

Ukrainekrise und Verbote und Beschränkungen

Informationen zur Einfuhr und Ausfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (Stand: 22.03.2022)

Neue ATLAS-Anwendung WKS

Das Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) ist die ATLAS-Fachanwendung für die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben aus dem Zollkodex der Union (UZK).

Das Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) ist die ATLAS-Fachanwendung für die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben aus dem Zollkodex der Union (UZK).

Mit Umsetzung der strukturellen und inhaltlichen Vorgaben des UZK-DA/IA sind Änderungen in Bezug auf die ASumA und WAM vorzunehmen und die elektronische Form der WAM ist umzusetzen.

Bislang waren sowohl die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) als auch die ASumA über das Fachverfahren ATLAS-EAS abzugeben. Mit Umsetzung der UZK-Vorgaben werden diese Anmeldungsarten aufgrund fehlender fachlicher Abhängigkeiten technisch voneinander getrennt. Zum ATLAS Release 10.1 wird daher zur Abwicklung der ASumA und WAM die Anwendung WKS implementiert.

Die Abwicklung der ESumA dagegen erfolgt über das Import Control System 2 (ICS2) und die nationale Anwendung EKS (Eingangskontrollsystem). Weiterlesen