ATLAS-Ausfuhr Verordnung (EU) 2023/2878 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung
der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten.

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Quelle: Zoll.de

ATLAS – Ausfuhr (AES): Unionsansässigkeit von Beteiligten

ATLAS-Teilnehmerinformation 0533/23

Der Anmelder und ggf. sein Zollvertreter sowie der zollrechtliche Ausführer müssen grundsätzlich in der Union ansässig sein.

Die Unionsansässigkeit ist gegeben, wenn die Person seinen eingetragenen Sitz oder gewöhnlichen Wohnsitz, seinen Hauptsitz oder seine ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Artikel 5 Nr. 31 UZK)

Quelle: Zoll.de