Brexit und Zoll

Deutschlandweite Veranstaltungsreihe für Unternehmen

Am 30. März 2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union. Die Konsequenzen, die dieser Schritt mit Blick auf Zollfragen hat, beleuchtet die Veranstaltungsreihe “Brexit und Zoll”, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Generalzolldirektion (GZD) gemeinsam mit Spitzenverbänden der Wirtschaft (Deutscher Industrie- und Handelstag, Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V., Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. und Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.) konzipiert haben.

Die Veranstaltungen werden auf Einladung einzelner Industrie- und Handelskammern von September bis November 2018 an den Standorten Stuttgart (14.09.), Nürnberg (26.09.), Leipzig (09.10.), Frankfurt a. Main (10.10.), Köln (15.10.), Berlin (01.11.) und Hamburg (09.11.) in den Räumlichkeiten der jeweiligen Industrie- und Handelskammern stattfinden.

Zwar ist noch unklar, wie genau die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU ausgestaltet sein werden, doch so viel steht fest: Der Brexit wird in vielen Bereichen Auswirkungen auf Praxis und Tagesgeschäft von kleinen, mittleren und großen Unternehmen haben. Dies gilt insbesondere für den gegenseitigen Warenverkehr. In diesem Sinne dienen die Veranstaltungen der Information über die zolltechnischen Konsequenzen des britischen EU-Austritts und richten sich sowohl an Unternehmen, die bislang kaum Berührungspunkte mit Zollformalitäten haben – beispielsweise weil sich ihre Außenhandelstätigkeiten auf den EU-Binnenmarkt fokussieren – als auch an Firmen, die neben Großbritannien bereits im Handel mit Drittländern aktiv sind und daher mit den europäischen Zollbestimmungen gut vertraut sind.

An den sieben Terminen informieren Referentinnen und Referenten des BMF und der GZD unter anderem über den Stand der Austrittsverhandlungen und der Brexit-Vorbereitungen auf nationaler Ebene. Was ist zu beachten, wenn Großbritannien zum zollrechtlichen Drittland wird? Wie wirkt sich der Brexit auf Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer aus? Welche Zollverfahren kommen in Frage? Was passiert mit laufenden Liefergeschäften zum Zeitpunkt des Brexit?

Nähere Informationen zu den Veranstaltungen, insbesondere auch zu Teilnahme und Anmeldung an den jeweiligen Veranstaltungsorten, können dem beigefügten Programm und den darin enthaltenen Links zu den Veranstaltungen entnommen werden, Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor den jeweiligen Veranstaltungsterminen.

thumbnail of Einladung zur Veranstaltungsreihe Brexit und Zoll

Quelle: Zoll.de