Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP)

Ab dem 1. April 2023 sind Bewilligungen für den Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP) unabhängig vom geografischen Geltungsbereich ausschließlich über das EU-Trader-Portal zu beantragen.

Ab dem 1. April 2023 sind Bewilligungen für den Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP) unabhängig vom geografischen Geltungsbereich ausschließlich über das EU-Trader-Portal zu beantragen. Eine papiermäßige Antragstellung bei den Hauptzollämtern ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig und führt dazu, dass der Antrag nicht angenommen wird.

Für den Zugang zum EU-Trader-Portal müssen Sie über ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal verfügen. Hierfür benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat auf Basis der aktuellen Steuernummer Ihres Unternehmens. Nach der Registrierung können Sie auf die Dienstleistung “EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement” zugreifen. In der Dienstleistung können Sie sich im nächsten Schritt registrieren und Ihre Zertifikate hochladen. Dann steht Ihnen der volle Funktionsumfang der Dienstleistung “EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement” zur Verfügung. Innerhalb der Dienstleistung können Sie Ihre Zertifikate für den Zugang zu den Anwendungen im EU-Trader-Portal hinterlegen, verwalten und zum EU-Trader-Portal navigieren.

EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement [Anmeldung erforderlich]

Quelle: Zoll.de