Beschleunigung der Zollabfertigung

Der Zollabfertigungsprozess kann mit ATLAS und den im europäischen Zollrecht vorgesehenen Möglichkeiten für Verfahrensvereinfachungen weitgehend beschleunigt und Wartezeiten an der abfertigenden Zollstelle verkürzt werden.

Mit dem von der deutschen Zollverwaltung zur Verfügung gestellten IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) und den im europäischen Zollrecht vorgesehenen Möglichkeiten für Verfahrensvereinfachungen können der Zollabfertigungsprozess weitgehend beschleunigt und Wartezeiten an der abfertigenden Zollstelle verkürzt werden. In bestimmten Fällen ist ein Erscheinen an der Zollstelle gar nicht mehr erforderlich.

In ATLAS werden Anmeldungen zum Verbringen von Waren und deren anschließende Überführung in ein Zollverfahren sowie Verwaltungsakte elektronisch verarbeitet. Der Beteiligte hat die Möglichkeit, seine summarischen Eingangsanmeldungen, die Gestellungsmitteilungen und Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung sowie Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren elektronisch zu erfassen und an die Zollstelle zu übermitteln. Er erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg. Auf die Vorlage von Unterlagen, wie Rechnungen oder Präferenznachweise kann dabei im Zeitpunkt der Abfertigung weitestgehend verzichtet werden.

ATLAS bietet die Möglichkeit, Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung und Zollanmeldungen auch vorzeitig zu übermitteln, so dass die Zollstelle die Anmeldungen bereits vor der Gestellung der Waren prüfen und über die weitere Behandlung der Anmeldung und der dort genannten Waren entscheiden kann. Besitzt der Zollbeteiligte den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator), kann er über beabsichtigte Kontrollmaßnahmen der Zollstelle aufgrund der vorzeitig übermittelten Anmeldungen schon vor der Gestellung der Waren unterrichtet werden.

Daneben sieht der Zollkodex der Union zahlreiche Verfahrensvereinfachungen vor, wie z.B. die Erledigung von Versandverfahren in den Betriebsräumen des Warenempfängers. Aufgrund des Status eines zugelassenen Empfängers bedarf es keiner Vorführung der Waren an der Zollstelle.

Insbesondere die Kombination des Status eines zugelassenen Empfängers, der im Versandverfahren beförderte Waren in seinen Betriebsräumen in Empfang nehmen darf, so dass eine Gestellung bei der Zollstelle nicht erforderlich ist, mit der vorzeitigen Übermittlung von Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung und Zollanmeldungen in ATLAS bei gleichzeitigem Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter führen zu erheblichen Erleichterungen bei der Zollabwicklung.

Auch bei der Ausfuhr können die Waren in den Betriebsräumen des Ausführers in das Ausfuhrverfahren überführt werden. Dies kann mit der elektronischen Ausfuhranmeldung für die jeweilige Sendung bei der Zollstelle beantragt werden. Für weitergehende Verfahrensvereinfachungen bedarf es einer Bewilligung “vereinfachte Zollanmeldung Ausfuhr”, die beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen ist. Die Ausfuhrabwicklung erfolgt in diesen Fällen weitestgehend unabhängig von den Öffnungszeiten der Zollstelle, da nur in Ausnahmefällen ein Eingreifen durch den Zoll erforderlich ist.

Umfangreiche Informationen über

  • die Voraussetzungen zur Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS, ggf. erforderliche Verfahrensgenehmigungen sowie über den Funktionsumfang von ATLAS,
  • den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und
  • die möglichen zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen und die dafür erforderlichen Bewilligungsvoraussetzungen

finden Sie hier:

Voraussetzungen für die Teilnahme an ATLAS
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Zollverfahren

Weitergehende Fragen beantworten zudem die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion in Dresden (Telefon: 0351/44834-520; E-Mail: info.gewerblich@zoll.de), das zuständige Hauptzollamt oder die Abfertigungszollstellen.

 

Quelle: Zoll.de