Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 172 vom 13.5.2016, S. 29.
Die EU-Kommission hat auf Antrag der European Steel Association (EUROFER) im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl entfallen, ein Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren dieser Erzeugnisse mit Ursprung in der VR China eingeleitet.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt.
Gegenstand der Untersuchung sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen rostfreier Stahl), auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Kaltband („narrow strip”), nur warmgewalzt (warmgewalzte Flacherzeugnisse), weder plattiert noch überzogen, ausgenommen kornorientierter Siliciumelektrostahl. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 99, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 14 00, 7211 19 00, 7225 19 10, 7225 30 10, 7225 30 30, 7225 30 90, 7225 40 12, 7225 40 15, ex 7225 40 60, 7225 40 90, 7226 19 10, ex 7226 20 00, 7226 91 20, 7226 91 91 und 7226 91 99 eingereiht.