ATLAS-ZELOS wird ab Februar 2028 verpflichtend

Unternehmen müssen sich auf eine weitere Digitalisierung der Zollabfertigung einstellen: Ab dem 1. Februar 2028 wird die Nutzung von ATLAS-ZELOS für die elektronische Übermittlung abfertigungsbegleitender Unterlagen in der Einfuhr verpflichtend.

ZELOS steht für „Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“. Über das ATLAS-Teilverfahren können beispielsweise Rechnungen, Lizenzen oder Ursprungszeugnisse elektronisch und medienbruchfrei an die Zollverwaltung übermittelt werden. Die Verpflichtung betrifft nach der ATLAS-Info insbesondere die Bereiche ZB, SumA, ZL und AEGZ.

Einführung wurde verschoben

Ursprünglich sollte die verpflichtende Nutzung bereits am 1. Juli 2027 beginnen. Das ITZBund hat den Termin nun auf den 1. Februar 2028 verschoben. Unternehmen und Softwareanbieter erhalten damit mehr Zeit für die notwendigen technischen und organisatorischen Anpassungen.

Welche einzelnen ZELOS-Nachrichtengruppen künftig verpflichtend verwendet werden müssen, wird noch gesondert veröffentlicht.

Wouros & Partner empfiehlt Unternehmen, die ZELOS noch nicht produktiv einsetzen, die erforderlichen Anpassungen ihrer Zollsoftware und internen Dokumentenprozesse frühzeitig einzuplanen.

Quelle: ITZBund, ATLAS-Teilnehmerinformation 1003/2026 vom 23.09.2026.