ATLAS-ZELOS: Neue Informationen zur IT-Anwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen)

Fragen und Antworten

Was ist ZELOS?

ZELOS ist die Abkürzung für “zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen”. Es handelt sich um eine neue ATLAS-Anwendung.

Ist die Implementierung der ZELOS-Nachrichten verpflichtend?

Abweichend von den bisherigen Planungen können im ATLAS-Release 9.0 weiterhin alle ATLAS Fachverfahren ohne Unterstützung der jeweiligen ZELOS Nachrichtengruppen genutzt werden.

Den Teilnehmern an den IT-Verfahren ATLAS und AES wird ZELOS im ATLAS-Release 9.0 und AES-Release 2.4.4 als zusätzliche neue Funktionalität angeboten. ATLAS- und AES-Teilnehmer, die ZELOS nutzen wollen, benötigen eine für die gewünschten Nachrichtengruppen zertifizierte Software. Sobald diese vorliegt, kann die neue Nachrichtengruppe zu den vorhanden hinzugenommen werden.

Ist die Nutzung der ZELOS-Nachrichten verpflichtend?

Die Nutzung der ZELOS-Funktionalität ist in einem Übergangszeitraum fakultativ.

Wir fürchten, dass die Dokumentenschnittstelle eine erhebliche Erhöhung des Datenvolumens im Atlas-Nachrichtenaustausch verursacht. Wie wird damit umgegangen?

Entsprechende Lasttestfälle wurden erstellt und werden vor Echtbetrieb getestet.

Gibt es eine Beschränkung für die Gesamtgröße einer E_DOC_DAT in Bytes?

Für die Nachricht ist eine maximale Nachrichtengröße von 20 MB zulässig.

Kann man die Übermittlung der Dokumente eines ATLAS-Vorgangs auf mehrere E_DOC_DAT verteilen?

Es ist pro Anfrage lediglich eine Antwort zulässig. Somit ist eine Aufteilung nicht möglich.

Es wird manchmal dieselbe Unterlage auf mehreren Positionen einer Atlasnachricht angemeldet. Soll diese dann auch mit der E_DOC_DAT mehrfach übermittelt werden?

Im ersten Schritt muss dieselbe Unterlage mehrfach übermittelt werden. Perspektivisch soll mittels Unterlagennummern eine redundante Übermittlung verhindert werden.

Können mehrere E_DOC-Vorgänge (also mehrere Zelos-Arbeitsnummern) zu einem ATLAS-Vorgang eröffnet werden? Z.B. wenn der Teilnehmer bereits proaktiv Dokumente geschickt hat, der Benutzer aber weitere verlangen will, oder wenn der Teilnehmer die Dokumente nicht auf einmal übermitteln kann oder will. Oder um das Datenvolumen auf mehrere Nachrichten zu verteilen.

Zu einem Vorgang können mehrere Anfragen gestellt werden. Wurde eine Anfrage beantwortet, kann der Benutzer eine weitere Anfrage stellen. Jedoch kann eine weitere Anfrage nur gestellt werden, wenn eine Antwort vorliegt.

Werden die Nachrichten eine eigene Nachrichtengruppe bilden, oder werden sie wie die “gemeinsam genutzten Nachrichten” behandelt?

Die ZELOS-Nachrichten und die dazugehörigen Fehlernachrichten werden in separaten Nachrichtengruppen für alle Verfahrensbereiche (Einfuhr: SumA, EZA etc.) aufgenommen.

Für welche Verfahrensbereiche in ATLAS ist ZELOS vorgesehen?

Die Anwendung ZELOS ist für folgende Verfahren geplant:

  • Einfuhr (SumA, Zollbehandlung, AEGZ, Zolllager und Nacherhebung und Erstattung)
  • Ausfuhr (Überführung, Überwachung und Erledigung)
  • EAS (ASumA und ESumA) und
  • Versand (Überführung).

Welche Nachrichten gibt es in ZELOS?

  • “Anforderung von Unterlagen und Stellungnahmen” (E_DOC_REQ)
  • “Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen” (E_DOC_DAT)
  • “Bestätigung der Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen” (E_DOC_ACK)
  • “Fachliche/Technische Fehlermeldung” (E_ERR_NCK)

Welche Nachrichten gibt es in ZELOS?

  • “Anforderung von Unterlagen und Stellungnahmen” (E_DOC_REQ)
  • “Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen” (E_DOC_DAT)
  • “Bestätigung der Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen” (E_DOC_ACK)
  • “Fachliche/Technische Fehlermeldung” (E_ERR_NCK)

Welche Unterlagen können mit der E_DOC_REQ angefordert werden?

Es wird eine neue Codeliste I0255 ZELOS-Unterlagen geben, in der alle Unterlagen aufgeführt sind, die von der Zollstelle mit der Nachricht E_DOC_REQ angefordert werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Unterlagen, die zwingend im Original (Kennzeichen “O”) bei der Zollstelle vorzulegen sind und welche als Kopie (Kennzeichen “K”) elektronisch übermittelt werden können. Die Unterlagen mit dem Kennzeichen “K” können grundsätzlich auch proaktiv übermittelt werden. Die Codeliste I0255 wird zu gegebener Zeit auf www.zoll.de zum Download zur Verfügung stehen.

Codelisten

Wie funktioniert die proaktive Übermittlung von Unterlagen?

Die Anwendung ZELOS bietet dem Teilnehmer die Möglichkeit, die für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen vorab an das IT-Verfahren ATLAS zu versenden.
Stattdessen kann der Teilnehmer nach Erhalt der Registriernummer (Antwortnachricht auf die Anmeldung) proaktiv die E_DOC_DAT (Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen) mit den entsprechenden Unterlagen übermitteln.
Um eine Doppelbefassung durch den Benutzer möglichst auszuschließen, können Unterlagen grundsätzlich lediglich eine Stunde nach der Registrierung/Entgegennahme der referenzierten Anmeldung proaktiv übermittelt werden.
Bei den Fachverfahren NEE und SumA können die Unterlagen nicht proaktiv übermittelt werden.
Weitere Einzelheiten siehe Frage “Wo werden die Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten zu ZELOS genauer erklärt?”

Wo werden die Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten zu ZELOS genauer erklärt?

Im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.0/AES-Release 2.4 (Kapitel 7.9) sowie im EDI-IHB (Beschreibungen der Nachrichten).

Merkblätter
EDI-Implementierungshandbücher und andere Handbücher

Können über ZELOS auch die Unterlagen zur Abfertigung von Übersiedlungsgut übermittelt werden?

Eine Nutzung von ZELOS kommt nur für Verfahren in Betracht, die bereits in ATLAS integriert sind. Dies ist bei Übersiedlungsgut bisher nicht der Fall.

Wann müssen die ATLAS-Teilnehmer verpflichtend ZELOS umsetzen?

Die ZELOS-Nachrichten sind ab September 2022 verpflichtend zu nutzen.

Wie können die Prozesse der elektronischen Unterlagenübermittlung bestmöglich unterstützt werden?

Die neue IT-Anwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) ermöglicht eine elektronische Unterlagenübermittlung im Abfertigungsprozess und bringt viele Vorteile sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollstellen mit sich.
Die Benutzer können für die Abfertigung erforderliche Unterlagen für eine bestimmte Zollanmeldung direkt aus ATLAS heraus anfordern und einsehen, wenn diese durch die Teilnehmer übermittelt wurden. Diese wiederum haben nicht nur die Möglichkeit, nach Aufforderung die entsprechenden Dokumente zu übermitteln, sondern können auch proaktiv über ZELOS Unterlagen digital an die Zollstelle schicken.
Um die Prozesse auf Teilnehmerseite als auch auf Zollseite größtmöglich zu beschleunigen, den Datenaufwand so gering wie möglich zu gestalten und manuelle Tätigkeiten auf Teilnehmerseite bei elektronischer Unterlagenanforderung so gering wie möglich zu halten, regt die Generalzolldirektion an, dass die Softwarehersteller einen Antwortautomatismus umsetzen. Damit könnten bei Erstellung der Zollanmeldung im Teilnehmersystem durch Speichern der Unterlagen oder Verknüpfung dieser mit der Zollanmeldung im Warenwirtschaftssystem direkt zur Abfrage durch den Zoll zur Verfügung gestellt werden. Erfolgt dann eine Anfrage durch ATLAS kann das Teilnehmersystem vollautomatisiert und ohne Zeitverzug antworten.
Die proaktive Übermittlung wird nur bei Unterlagen empfohlen, die erfahrungsgemäß generell vom Zoll angefordert werden, beispielsweise bei der Abfertigung von Rückwaren, die Anti-Dumping Erklärung, Überwachungsdokumente oder Einfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsrecht.

Wann können die Teilnehmer mit der Unterlagenübermittlung beginnen?

Die Nutzung der neuen ZELOS-Nachrichten ist, wie bei allen anderen ATLAS-Fachverfahren auch, erst nach der Hinterlegung der entsprechenden ZELOS-Nachrichtengruppen in den ATLAS Stammdaten des jeweiligen Teilnehmers möglich. Bevor dies von einem Teilnehmer beantragt werden kann, muss zunächst die von ihm genutzte ATLAS Verfahrenssoftware für ZELOS zertifiziert sein. Die Zertifizierung der ZELOS-Nachrichten ist frühestens ab Ende des ersten Quartals 2020 möglich.
Sofern der Softwarehersteller zugestimmt hat, erfolgt eine Veröffentlichung seiner für ZELOS zertifizierten und für den Echtbetrieb freigegebenen Software.

Hinweis

Unabhängig von der zollseitigen Bereitstellung der ZELOS-Funktionen kann ein Teilnehmer ZELOS erst nutzen, nachdem in seinem IT-System die ZELOS-Funktionen implementiert wurden und die bei seiner EORI-Nummer hinterlegten Teilnehmerattribute angepasst wurden. Dieser Umstellungszeitpunkt kann vom Teilnehmer zunächst frei gewählt werden. Eine verpflichtende Nutzung von ZELOS besteht in der Anfangsphase noch nicht. Die Zollstellen können daher eine elektronische Übermittlung der Unterlagen nicht einfordern.

Quelle: Zoll.de