Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
ATLAS – Einfuhr: Anmeldung von verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünften
Ab dem 15. Januar 2021 ist zusätzlich zu einer Unterlage C626 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFC („EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung“) anzumelden.-Analog ist zu einer Unterlage C627 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFD („EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“) anzumelden.
Quelle: Zoll.de