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ATLAS-Ausfuhr; Neue Codierungen
ATLAS – Info 0918/2026
Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 46 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 aufgrund des Beitritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich.
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der AllgemeinenGenehmigung Nr. 46 sowie der Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 (Neuaufnahme Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland als zugelassene Bestimmungsziele) bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite des BAFA.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 46 gilt für den Austausch von bestimmter Software und Technologie im Rahmen von Projekten, die seitens der Europäischen Kommission mit Mitteln des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) gefördert wurden.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur Verfügung:
3LLC/A28: „Allgemeine Genehmigung Nr. 28“
3LLC/A46: „Allgemeine Genehmigung Nr. 46“
Die dazugehörigen neuen Positiv-Ländercodelisten
I1228 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 28)“ bzw.
I1246 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 46)“
werden im ATLAS-Downloadbereich bereitgestellt.
Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 45 und inhaltliche Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und 24
Ebenso hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeine Genehmigung Nr. 45 (Nichtsensitive Verbringungen mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich ausschließlich zum Zweck der Datenspeicherung auf einem Server)
sowie inhaltliche Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und 24 bekanntgegeben.
Aufgrund der Änderungen zur Allgemeinen Genehmigungen Nr. 24 wird die Positiv-Ländercodeliste I1224 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 24)“ aus dem ATLAS-Downloadbereich entfernt.
Quelle: Zoll.de






