ATLAS-Ausfuhr Anmeldung von Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in ATLAS-Ausfuhr bei mehreren einschlägigen außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungstatbeständen

ATLAS – Info 0930/2026

Sofern für Güter, die in einer Position eines Genehmigungsbescheids des BAFA aufgeführt sind, aufgrund Mehrfachlistungen in verschiedenen Anhängen derselben Embargoverordnung mehrere Genehmigungstatbestände einschlägig sind, ist die Ausfuhrgenehmigung in der Ausfuhranmeldung dennoch nur einmal unter Angabe der betreffenden Genehmigungscodierung anzumelden. Hierbei ist die Ausfuhr-genehmigung vorrangig mit der Unterlagencodierung für die Genehmigungsnorm anzumelden, für die im Genehmigungsbescheid erstgenannt die Genehmigung ausgesprochen wird.
Eine mehrfache Anmeldung der Genehmigung – um z.B. unterschiedlichen embargorechtlichen Genehmigungsnormen für dieselbe Ware gerecht zu werden –würde zu einer unerwünschten Doppelabschreibung oder zu Plausibilitätsverletzungen führen, wenn das verfügbare Restkontingent auf der Genehmigung nicht ausreicht.

Auf die entsprechende Bemerkung zur Datengruppe WARENPOSITION / UNTERLAGE im Ausfuhr-EDI-Implementierungshandbuch (IHB) 3.0.12 bzw. ATLAS-IHB 10.2.4 wird hingewiesen.

Quelle: Zoll.de