Anwendbarkeit des regionalen Übereinkommens für Georgien

Die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. I des Abkommens zwischen der EU und Georgien wurden durch ein neues Protokoll Nr. I ersetzt.

Mit Beschluss Nr. 1/2018 des Zoll-Unterausschusses EU-Georgien vom 20. März 2018, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 140 vom 6. Juni 2018, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. I des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien durch ein neues Protokoll Nr. I ersetzt.

Hiernach sind ab dem 1. Juni 2018 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.

thumbnail of EU-GEORGIEN Präferenz 06.06.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018