Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in Thailand

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für Einfuhren eines thailändischen Unternehmens.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/342 der Kommission vom 25. Februar 2021 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung im Königreich Thailand, soweit River Kwai International Food Industry Co., Ltd, betroffen ist, im Anschluss an die Wiederaufnahme der Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 68 vom 26. Februar 2021, S. 149.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren sowie um Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, mit Ursprung in Thailand.

Die Ware wird unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2001 90 und ex 2005 80 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021