Antidumping – Zitrusfrüchte mit Ursprung in China

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1534 der Kommission vom 21. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 351 vom 22. Oktober 2020, S. 2.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 endgültige Antidumpingmaßnahmen betreffend Zitrusfrüchte mit Ursprung in China ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen waren bereits 2014 verlängert worden und werden mit der vorliegenden Durchführungsverordnung nochmals verlängert.

Bei der betroffenen Waren handelt es sich um zubereitete oder haltbar gemachte Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnlichen Kreuzungen von Zitrusfrüchten, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 2008 30 55, 2008 30 75 und ex 2008 30 90.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.