Antidumping – Wolframelektroden aus Laos oder Thailand

Ausweitung des Antidumpingzolls / Verfahren bezüglich Indien wird eingestellt.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1249 der Kommission vom 2. September 2020 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Wolframelektroden mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Laos und Thailand versandte Einfuhren von Wolframelektroden, ob als Ursprungserzeugnisse aus Laos oder Thailand angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die aus Indien versandten Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens angemeldet oder nicht; ABl. L 290 vom 4. September 2020, S. 1.

Seit Dezember 2019 wurden Einfuhren aus Laos und Thailand zollamtlich erfasst. Der ausgeweitete Zoll wird auch auf die zollamtlich erfassten Waren erhoben.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen oder Stäbe für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr. Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 8101 99 10 und ex 8515 90 80.

Bezüglich Indien wird das Verfahren eingestellt.

 

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