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Antidumping – Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/922 der Kommission vom 20. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. L vom 21. Mai 2025.
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet mit Ursprung in Brasilien.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 4412.39.00.
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