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Antidumping – Warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung in China
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 277 vom 12. Juli 2021, S. 3.
Auf Einfuhren von bestimmten warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/649 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 7. April 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.