Antidumping – Walzdraht mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt einen endgültigen Antidumpingzoll ein.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1805 der Kommission vom 12. Oktober 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 364 vom 13. Oktober 2021, S. 14.

Die Antidumpingmaßnahmen werden verlängert

Die EU-Kommission führt den Antidumpingzoll auf Walzdraht mit Ursprung in China mit Wirkung zum 14. Oktober 2021 ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von Stangen und Stäben, warmgewalzt, in ungleichmäßig aufgewickelten Rollen (Coils), aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl, ausgenommen nicht rostender Stahl.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50 und 7227 90 95.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.