Antidumping – Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben ein.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 36 vom 17. Februar 2022, S. 1.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 18. Januar 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen mit Ursprung in China ein.

Betroffene Waren

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, das heißt Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben mit Ursprung China.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318 15 95 19 und 7318 15 95 89), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318 21 00 31, 7318 21 00 39, 7318 21 00 95 und 7318 21 00 98) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318 22 00 31, 7318 22 00 39, 7318 22 00 95 und 7318 22 00 98).

 

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