Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping/-subvention – Feinpapier mit Ursprung China
Die Europäische Kommission verlängert sowohl die Antidumping- als auch die Antisubventionsmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Antisubvention: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1647; ABl. L 207 vom 22. August 2023, S. 1;
Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1648; ABl. L 207 vom 22. August 2023, S. 41.
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumping- sowie Ausgleichszoll mit Wirkung vom 23. August 2023 ein. An den Zollsätzen ändert sich nichts.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von gestrichenem Feinpapier, das heißt Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 Prozent (gemessen nach ISO 2470-1).
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4810 13 00, ex 4810 14 00, ex 4810 19 00, ex 4810 22 00, ex 4810 29 30, ex 4810 29 80, ex 4810 99 10 und ex 4810 99 80 (TARIC-Codes 4810130020, 4810140020, 4810190020, 4810220020, 4810293020, 4810298020, 4810991020 und 4810998020).
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