Antidumping – Stahlräder mit Ursprung in der VR China

Änderung der betroffenen Warenkategorien

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Stahlrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; C. 111 vom 25. März 2019, S. 52.

Im Februar leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein, das die Einfuhren von Stahlrädern mit Ursprung in der VR China betrifft. Bei diesem Verfahren werden die zu untersuchenden Warenkategorien geändert. Die Änderungen betreffen zum einen die KN-Codes (Änderungen sind fett markiert) und zum anderen die von der Untersuchung ausgenommenen Waren.

Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 8708 70 10, ex 8708 70 99, ex 8716 90 90 (TARIC-Codes 8708 70 10 80, 8708 70 10 85, 8708 70 99 20, 8708 70 99 80, 8716 90 90 95, 8716 90 90 97).

Die folgenden Waren sind ausgenommen:

  • Stahlräder für die industrielle Montage von derzeit unter die Unterposition 8701 10 fallenden Einachsschleppern,
  • Räder für Straßen-Quads,
  •  in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Stahl,
  • Räder für Kraftfahrzeuge, die speziell für andere Verwendungen als den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind (z. B. Räder für Acker- oder Forstschlepper, für Gabelstapler, für Flugzeugschlepper (Pushback Tractors) oder für ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmte Muldenkipper (Dumper).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.