Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in der Türkei, Russland, Korea und Malaysia

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in der Türkei, der russischen Föderation, der Republik Korea und Malaysia unterliegen Antidumpingmaßnahmen. Dabei handelt es sich um

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1283/2014, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/306, betreffend die Einfuhren aus Korea und Malaysia und

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 78/2013 betreffend die Einfuhren aus Russland und der Türkei.

Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken, die derzeit unter den KN-Codes ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98) eingereiht werden und ihren Ursprung in der Türkei, Russland, Korea und Malaysia haben.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017