Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Taiwan

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Im März 2023 hatte sie die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia ausgeweitet. Die Ausweitung bleibt erhalten.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/809; ABl. 101 vom 14. April 2023, S. 22.

Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2023/453; ABl. L 67 vom 3. März 2023, S. 19;

Die EU-Kommission führte mit Wirkung vom 15. April 2023 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken mit Ursprung in China und Taiwan ein, ausgeweitet auf Einfuhren auf Malaysia.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 (TARIC-Codes 7307 23 10 50, 7307 23 10 55, 7307 23 90 50 und 7307 23 90 55).

 

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