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Antidumping – Polyvinylalkohole mit Ursprung in China
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1336 der Kommission vom 25. September 2020 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 315 vom 29. September 2020, S. 1.
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 30. September 2020 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Polyvinylalkoholen mit Ursprung in China ein.
Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Polyvinylalkohol, auch nicht hydrolysierte Acetatgruppen enthaltend, in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C) von mindestens 3 mPa s, aber nicht mehr als 61 mPa s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 3905 30 0.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






