Antidumping – Polyvinylalkohole mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie die Antidumpingzölle nicht aussetzt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020. 

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1397; ABl. L 211 vom 12. August 2022, S. 185.

Nach Einführung der endgültigen Maßnahmen stellten mehrere Wirtschaftsbeteiligte einen Antrag auf Aussetzung der Antidumpingzölle. Daraufhin leitete die Europäische Kommission eine entsprechende Untersuchung ein. Sie kam zu dem Schluss, dass die Bedingungen für eine Aussetzung nicht erfüllt sind. Die Antidumpingzölle werden somit nicht ausgesetzt.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um Polyvinylalkohol, auch nicht hydrolysierte Acetatgruppen enthaltend, in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20°C) von mindestens 3 mPa s, aber nicht mehr als 61 mPa s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 3905 30 0.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022