Antidumping – Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens. 

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 82 vom 12. März 2020, S. 5.

Auf Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der VR China gilt ein Antidumpingzoll. Diese Maßnahme tritt am 9. Dezember 2020 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
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