Antidumping – Molybdändrähte mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 327 vom 5. Oktober 2020, S. 18.

Auf Einfuhren von Molybdändrähten mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1046 verlängert wurden. Diese Maßnahmen treten am 30. Juni 2021 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden.

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