Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in der VR China
Umfirmierung eines Unternehmens
Bekanntmachung zur Durchführungsverordnung (EU) 2017/2179 der Kommission zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C258 vom 23. Juli 2018, S. 9.
Keramikfliesen mit Ursprung in der VR China unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2179 eingeführt wurden.
Die Europäische Kommission teilt mit der vorliegenden Bekanntmachung mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden individuellen Antidumpingzollsatz hat. Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen:
Bisheriger Unternehmensname | neuer Unternehmensname | TARIC-Code |
Guangdong Monalisa Ceramics Co. Ltd | Monalisa Group Co., Ltd. | B179 |
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018